Sie müssen sich nicht auf das Urteil der Versicherung ihres Unfallgegners verlassen: Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl mit der Schadenfeststellung und der Erstellung eines Kfz Gutachten zu beauftragen. Hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten! Denn diese gehören zum Schaden und werden Ihnen von der gegnerischen Versicherung erstattet. Sie müssen auch nicht in Vorkasse gehen, sondern können die Kosten für das Kfz Gutachten an uns abtreten. Dann sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite - wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Bei offensichtlichen Bagatellschäden (bis zu einem Betrag von ca. 750,- € incl. MwSt.) besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten für das Kfz Gutachten zu tragen. Ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, stellen wir gern für Sie fest – selbstverständlich kostenneutral. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug bei uns vorbei.
Bedenken Sie, dass ein Unfall bei einem eventuellen Verkauf Ihres Fahrzeuges - auch wenn fachgerecht repariert wurde - offenbarungspflichtig ist und den Wiederverkaufswert mindert. Das Kfz Gutachten eines unabhängigen Gutachters berücksichtigt auch diesen Aspekt und unterstützt Sie dabei, den entsprechenden Ausgleich in Form einer Wertminderung zu erhalten.
Übrigens: Selbstverständlich begutachten wir nicht nur Ihren PKW, sondern auch Ihr Motorrad, Ihren LKW oder Ihr Nutzfahrzeug.